Fachanwalt für Erbrecht

In meiner Fachanwaltskanzlei für Erbrecht in Wiesbaden beraten und vertreten Sie Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Delia Reinders und Frau Rechtsanwältin Cornelia auch in allen anwaltlichen Angelegenheiten im Erbrecht, insbesondere bei der (streitigen) Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der Prüfung von Testamenten sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Frau Delia Reinders hat ihren Fachanwalt für Erbrecht im Jahr 2020 erworben. Frau Cornelia Noack absolviert den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht im Jahr 2022/2023.

Gerne bieten wir Ihnen eine umfassende Analyse der Sach- und Rechtslage im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung an und zeige Ihnen die beste Strategie zur weiteren Vorgehensweise sowie die damit verbundenen Kosten auf.

Vorsorge durch Testament, Erbvertrag oder Vorsorgevollmacht

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Eine vernünftige Vorsorge kann jedoch auch hier den überlebenden Partner und die sonstigen Familienangehörigen für bösen Überraschungen oder teuren anwaltlichen Auseinandersetzungen nach dem Todesfall bewahren.

Vor der Errichtung eines privatschriftlichen oder notariellen Testaments oder Erbvertrages sollte daher zunächst die gesetzliche Erbfolge geprüft werden. So ist den meisten kinderlosen Ehepaaren nicht bewusst, dass beim Tod eines Ehepartners auch die Eltern des Verstorbenen erb- und pflichtteilsberechtigt sind und der überlebende Ehegatte nicht automatisch Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wird. Gleiches gilt bei vorhandenen gemeinsamen oder außerehelichen Kindern des Erblassers.

Auch wenn die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich beibehalten werden soll, macht die Errichtung eines Testaments grundsätzlich für Patchwork-Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Geschiedene, behinderte oder überschuldete Kinder als Erben („Behindertentestament“) sowie bei komplexen Vermögensstrukturen mit Gesellschaftsbeteiligungen oder Vermögen im Ausland Sinn.

Damit der eigene Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger nach dem Tod handlungsfähig bleibt, empfiehlt sich zudem zu Lebzeiten die Errichtung einer postmortalen Vollmacht oder entsprechenden Vorsorgevollmacht.

Gerne erörtere ich mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die für Sie richtige Nachlassplanung für den Fall Ihres Tod!

Vorsorge durch lebzeitige Schenkung und Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge

Zur Auseinandersetzung des Vermögens sowie insbesondere auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten kann neben oder in Kombination mit einem Testament auch die Übertragung von einzelnen Vermögensgegenständen wie z.B. die Schenkung einer Immobilie an ein Kind unter Vorbehalt eines Wohnrechts schon zu Lebzeiten sinnvoll sein.

Als erfahrene Rechtsanwalt und Notar stelle ich Ihnen gerne in einem ausführlichen Beratungstermin die möglichen Varianten, deren Vor- und Nachteile und zu beachtende Fristen nebst den damit verbundenen Kosten dar.

Der Erbe nach dem Erbfall: Erbschein, Anfechtung, Ausschlagung & Co.

Nach einem Erbfall ist zunächst festzustellen, ob und welche Erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder Testament vorhanden sind. Hierzu kläre ich für Sie u.a. mit dem zuständigen Nachlassgericht / Zentralen Testamentsregister, ob ein Testament vorhanden bzw. bereits eröffnet ist.

Sollte ein (gemeinschaftliches) Testament oder ein Erbvertrag vorhanden sein, prüfe ich für Sie dessen Wirksamkeit und mögliche Anfechtungsgründe. Sollte der Verstorbene hohe Schulden hinterlassen, berate ich Sie eingehend im Hinblick auf mögliche Schutzmaßnahmen zur Haftungsbegrenzung, damit Sie nicht mit Ihrem eigenen Vermögen für einen im Ergebnis überschuldeten Nachlass haften.

Soweit noch unklar sein sollte, welche Vermögensgegenstände oder Schulden zum Nachlass gehören mache ich entsprechende Ansprüche auf Auskunft oder Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für Sie geltend und setze diese vor Gericht durch.

Zum Nachweis Ihrer Erbenstellung kümmere ich mich für Sie darum beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen.
Bei einer Erbengemeinschaft unterstütze ich Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlassvermögens und versuche Ihre Vorstellungen durch geschickte Verhandlungen mit den anderen Miterben möglichst außergerichtlich in einem verbindlichen Vergleich durchzusetzen.

Der Pflichtteilsberechtigte nach dem Erbfall: Auskunft und Pflichtteilsanspruch

Nach dem Tod des Erblassers kann dessen Ehegatte oder dessen Eltern, Kinder und sonstige Abkömmlinge unter bestimmten Umständen Pflichtteilsansprüche gegenüber den gesetzlichen oder testamentarischen Erben geltend machen.

Als erfahrener Rechtsanwalt und Notar berate ich Sie gerne umfassend im Hinblick auf die effektivste Strategie bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, verhandle diese zur Vermeidung von teuren Gerichtsverfahren möglichst außergerichtlich mit der Gegenseite und entwerfe dann nach dem Erzielen einer Einigung eine verbindliche Vergleichsvereinbarung für Sie.

Internationales Erbrecht

Alle Erbfälle in Deutschland richten sich seit dem 16.08.2014 nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO), welche in fast allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar ist.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit richtet sich das anwendbare Erbrecht nunmehr ausschließlich nach dem Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Alle in Deutschland lebenden Ausländer werden somit nach deutschem Erbrecht beerbt. Ebenso alle deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nach dortigem Recht.

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen ins Ausland zu ziehen, bzw. in Deutschland lebende Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, sollten daher bei Errichtung einer Verfügung von Todes wegen immer eine Rechtswahl in Betracht ziehen.

Ferner ist nunmehr neben dem deutschen Erbschein auch die Beantragung eines europäischen Erbscheins zur Vorlage im Ausland möglich. Zu Einzelheiten des internationalen Erbrechts sowie dem ggf. anwendbaren ausländischen Recht berate ich Sie gerne im Rahmen der vorsorgenden Nachlassplanung oder der Erbauseinandersetzung nach einem Erbfall mit internationalen Bezügen.

Anwaltsgebühren und sonstige Kosten

Die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebühren bei der Beratung und Vertretung durch einen Anwalt richten sich grundsätzlich nach dem Wert der Angelegenheit. Die Kosten der anwaltlichen Beratung bei der Erstellung eines Testaments hängen beispielweise vom Vermögen des Erblassers ab.

Je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit kann auch eine von den gesetzlichen Anwaltsgebühren abweichende Honorarvereinbarung mit einem Pauschalhonorar oder Stundensatz für Ihre Erbsache vereinbart werden.

Bei schwachen Einkommensverhältnissen besteht zudem die Möglichkeit Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die eigenen Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtsgebühren trägt dann die Staatskasse.

Allgemeine Informationen zum Thema Anwaltsgebühren finden sie hier.

Über die voraussichtlichen Kosten in Ihrem konkreten Fall erteilt Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Delia Reinders gerne vorab Auskunft. Informieren Sie sich einfach durch eine unverbindliche Anfrage per Email oder Telefon!