Herzlich Willkommen
in der Notar- und Anwaltskanzlei
für Immobilien-, Familien- und Erbrecht.

Ihre Delia Reinders

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

DELIA REINDERS – Ihre Notarin in Wiesbaden

Frau Delia Reinders ist als Notar insbesondere im Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht tätig.
Ihre Leistungen als Notar im Einzelnen:

DER NOTAR

Frau Notarin Reinders steht Ihnen in allen notariellen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch.

Durch die hohen theoretischen und praktischen Einstellungsvoraussetzungen wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet.

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Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung eines beabsichtigten Rechtsgeschäfts auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden.

Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.

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Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt.
Die Beauftragung eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren für die Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:

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SERVICE & DOWNLOADS

Hier finden Sie weitere Informationen und Datenblätter zur Vorbereitung Ihres persönlichen Beratungstermins!

Die bei einer reinen Beratung (ohne Entwurf oder Beurkundung) durch den Notar anfallenden Notarkosten richten sich zum einen nach dem Wert der notariellen Angelegenheit sowie zum anderen nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung.

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Zur optimalen Terminvorbereitung können Sie anhand der zum Download zur Verfügung gestellten Datenblätter gerne vorab schon alle erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen.

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Das zum Download zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular für die anwaltliche Beratung und Vertretung können Sie zu Ihrem ersten Termin gerne schon ausgefüllt und unterzeichnet mitbringen

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Die Beauftragung eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren für die Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.

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NOTAR REINDERS WIESBADEN

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